Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und
andere Beratergruppen: Mit der Zusatzqualifikation „Genossenschafts-Berater“ signalisieren
Sie für das neue Klientel die erwartete Kompetenz.
Bereich
Genossenschafts-Berater
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allgemein -
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Frage
(Auszug)
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Ich bin seit etwa 5 Jahren als
Unternehmensberater freiberuflich tätig. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit war
die Gründungsberatung. Aber auch im Bereich Konsolidierung von KMU habe ich
Erfahrung. Auch bin ich „gelistet“ und kann Fördermittel in meine Beratung
einbeziehen …
Bisher habe ich keine Erfahrungen
mit Genossenschaften. Auch der Fachverband, dem ich angehöre, ist dazu etwas
„desinteressiert“. Inzwischen sehe ich das völlig anders, zumal meine
Lebensgefährtin sich gerade an der Gründung einer „Bürger-Genossenschaft“
beteiligt. ...
Welche Voraussetzungen müsste ich
erfüllen, um die „Zusatz-Qualifikation“ GENOSSENSCHAFTBERATER nicht nur
führen zu können, sondern auch tatsächlich dafür qualifiziert zu sein? …
Mein Freund ist Rechtsanwalt.
Könnte für den auch eine solche Ausbildung sinnvoll sein? …
Er ist jedoch eher skeptisch, weil
er meint, dass es für die Rechtsberatung bereits Genossenschaftsverbände gäbe.
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FragestellerIn:
Selbständiger (freiberuflicher) Unternehmensberater
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Antwort
(Auszug)
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Sie haben längst erkannt, dass der „Verdrängungs-Wettbewerb“ am
Berater-Markt dynamisch steigt. Besonders bei Unternehmensberatern wirkt sich
das aus. Theoretisch kann sich quasi jede/r „Unternehmens- oder
Wirtschaftsberater“ nennen. Nur bei der steuerlichen
Anerkennung der „Freiberuflichkeit“ gibt es etwas größere
„Hemmschwellen“. Auch bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und z.B.
Selbständigen Bilanz-buchhaltern drängt
Jahr für Jahr – „unerbittlich“ – neuer
Wettbewerb nach. ….
Derzeit stellt man sich an
Universitäten, staatlichen und privaten Hochschulen bzw. privaten
Business-Schools auf den TREND „Kooperation“ ein und betreibt die
Diversifizierung der Angebote mit
„kooperationswirtschaftlichen“ und/oder kooperationswissenschaftlichen
Aspekten. Ahnen Sie, dass viele Ihrer künftigen Kunden auch von ihren
Beratern – immer mehr – auch „kooperative
Beratungskompetenz“ erwarten. …
Lassen Sie uns das an einem
Beispiel verdeutlichen:
Ihr Klient ist Geschäftsführender
Gesellschafter eines KMU. Anders als seine wirtschaftliche Erfolgs-Story,
verlief seine „Familien-Biografie“ weniger „erfolgreich“. Nach zwei
gescheiterten Beziehungen, hat er jetzt seine „Traumbeziehung“ gefunden. Aus
den beiden ersten Beziehungen gingen 3 Kinder hervor, in der jetzigen hat er 2
weitere Kinder. „Klar“ ist derzeit lediglich, dass der Unternehmer zu den 3 Kindern
aus den beiden ersten Beziehungen keine Verbindung mehr hat. Die 2 Kinder aus
der jetzigen Ehe sind derzeit entweder noch zu jung oder es ist unsicher, ob
sie in die väterliche „Unternehmensnachfolge“ einsteigen wollen.
Die Zeit drängt jedoch für eine
Lösung …
Nun, das geltende Erbrecht ist
strikt und „unelastisch“. Abkömmling ist Abkömmling und will erbrechtlich
berücksichtigt werden. …
Na, könnten Sie sich eine Lösung
vorstellen, die innovativ ist, trotz des „unelastischen“ Erbrechts?
Könnte ihre Lösung sogar dazu führen,
dass dem Unternehmen aufgrund der notwendigen Nachfolgeregelung kein Kapital
entzogen würde, das für erbrechtliche Auszahlungen zur Verfügung gestellt
werden müsste, statt für neue Investitionen? …
Könnte ihre Lösung auch dazu
führen, dass es eigentlich nicht notwendig wäre, dass der bisherige
Unternehmer seinen Einfluss auf sein Unternehmen aufgeben muss, ohne jedoch
weiterhin selbst in das „Tagesgeschäft“ verwickelt zu sein?
Und selbst dann, wenn das einträte,
was keiner „wünscht“, aber nicht auszuschließen ist, der plötzliche Tod des
Unternehmers, muss daraus kein Problem für die Lebenspartnerin und die Kinder
dieser Ehe entstehen …
Kennen sie dazu eine wirtschaftlich
intelligente Lösung?
Es wird Sie überraschen, denn Sie
ist mittels der Rechtsform möglich, die die meisten Berater bisher ignoriert
haben. …
GENOSSENSCHAFTS-BERATER werden sie kennen …
Schlussendlich:
Wir kennen Verbände, die gern mit
Genossenschafts-Beratern zusammenarbeiten, sogar daran interessiert sind,
diese als „Kooperations-Partner“ aktiv einzubeziehen bzw. zu empfehlen. …
Sind sie interessiert, über eine
der verschiedenen Qualifikations-Möglichkeiten, wie z.B. die
Zusatz-Qualifikation „Geprüfter
Genossenschafts-Berater“ oder „Geprüfter
Genossenschafts-Fachberater“ informiert zu werden, schreiben Sie einfach
eine Mail an: info@menschen-machen-wirtschaft.de mit dem Stichwort: „Qualifikation
Genossenschafts-Berater“.
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Redaktion:
AG
CoopGo GenossenschaftsBerater
im
MMW
CoopGo
Bundesverband
der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.
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