Was wir tun

Genossenschafts-Berater sind „Spezialisten in Sachen Genossenschaften“. Sie beraten bei Gründungen, Entfaltung von Kooperatins-Vorteilen und arbeiten dabei möglichst eng mit Genossenschaftsverbänden zusammen. Diese „Zusatz-Qualifizierung“ ist besonders für „Freiberufler“, wie Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Selbständige Bilanzbuchhalter, etc. geeignet, kann jedoch auch mit anderen Qualifikations-Grundlagen ausgeübt werden. Im Rahmen einer speziellen Ausbildung werden – berufsbegleitend - diverse „Qualifizierungs-Bereiche“ angeboten und zertifiziert. So z.B. Geprüfter Genossenschafts-Berater - Genossenschafts-Fachberater - Coop-Consultant - Coop-Coach.
Über den "Zentral-Blog" des Bundesverbandes MMW können Sie sich einen Überblick über wichtige Themen der Bereiche Genossenschaften und Kooperationen (Coop) machen ...

28.4.19

Der wichtigste Zukunfts-Trend heißt „Kooperation“ – Für die Wirtschaft bedeutet das: Der Bedarf an Modernen Genossenschafts-Lösungen wird enorm steigen …


Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Beratergruppen: Mit der Zusatzqualifikation „Genossenschafts-Berater“ signalisieren Sie für das neue Klientel die erwartete Kompetenz.     


Bereich
Genossenschafts-Berater
- allgemein -


Frage
(Auszug)

Ich bin seit etwa 5 Jahren als Unternehmensberater freiberuflich tätig. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit war die Gründungsberatung. Aber auch im Bereich Konsolidierung von KMU habe ich Erfahrung. Auch bin ich „gelistet“ und kann Fördermittel in meine Beratung einbeziehen …
Bisher habe ich keine Erfahrungen mit Genossenschaften. Auch der Fachverband, dem ich angehöre, ist dazu etwas „desinteressiert“. Inzwischen sehe ich das völlig anders, zumal meine Lebensgefährtin sich gerade an der Gründung einer „Bürger-Genossenschaft“ beteiligt. ...
Welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen, um die „Zusatz-Qualifikation“ GENOSSENSCHAFTBERATER nicht nur führen zu können, sondern auch tatsächlich dafür qualifiziert zu sein? …   
Mein Freund ist Rechtsanwalt. Könnte für den auch eine solche Ausbildung sinnvoll sein? …
Er ist jedoch eher skeptisch, weil er meint, dass es für die Rechtsberatung bereits Genossenschaftsverbände gäbe. …             

FragestellerIn:
Selbständiger (freiberuflicher) Unternehmensberater

Antwort
(Auszug)

Sie haben längst erkannt, dass der „Verdrängungs-Wettbewerb“ am Berater-Markt dynamisch steigt. Besonders bei Unternehmensberatern wirkt sich das aus. Theoretisch kann sich quasi jede/r „Unternehmens- oder Wirtschaftsberater“ nennen. Nur bei der steuerlichen Anerkennung der „Freiberuflichkeit“ gibt es etwas größere „Hemmschwellen“. Auch bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und z.B. Selbständigen Bilanz-buchhaltern drängt  Jahr für Jahr – „unerbittlich“ – neuer Wettbewerb nach. ….
Derzeit stellt man sich an Universitäten, staatlichen und privaten Hochschulen bzw. privaten Business-Schools auf den TREND „Kooperation“ ein und betreibt die Diversifizierung der Angebote mit  „kooperationswirtschaftlichen“ und/oder kooperationswissenschaftlichen Aspekten. Ahnen Sie, dass viele Ihrer künftigen Kunden auch von ihren Beratern – immer mehr – auch „kooperative Beratungskompetenz“ erwarten. …
Lassen Sie uns das an einem Beispiel verdeutlichen:
Ihr Klient ist Geschäftsführender Gesellschafter eines KMU. Anders als seine wirtschaftliche Erfolgs-Story, verlief seine „Familien-Biografie“ weniger „erfolgreich“. Nach zwei gescheiterten Beziehungen, hat er jetzt seine „Traumbeziehung“ gefunden. Aus den beiden ersten Beziehungen gingen 3 Kinder hervor, in der jetzigen hat er 2 weitere Kinder. „Klar“ ist derzeit lediglich, dass der Unternehmer zu den 3 Kindern aus den beiden ersten Beziehungen keine Verbindung mehr hat. Die 2 Kinder aus der jetzigen Ehe sind derzeit entweder noch zu jung oder es ist unsicher, ob sie in die väterliche „Unternehmensnachfolge“ einsteigen wollen.
Die Zeit drängt jedoch für eine Lösung …
Nun, das geltende Erbrecht ist strikt und „unelastisch“. Abkömmling ist Abkömmling und will erbrechtlich berücksichtigt werden. …
Na, könnten Sie sich eine Lösung vorstellen, die innovativ ist, trotz des „unelastischen“ Erbrechts?
Könnte ihre Lösung sogar dazu führen, dass dem Unternehmen aufgrund der notwendigen Nachfolgeregelung kein Kapital entzogen würde, das für erbrechtliche Auszahlungen zur Verfügung gestellt werden müsste, statt für neue Investitionen? …
Könnte ihre Lösung auch dazu führen, dass es eigentlich nicht notwendig wäre, dass der bisherige Unternehmer seinen Einfluss auf sein Unternehmen aufgeben muss, ohne jedoch weiterhin selbst in das „Tagesgeschäft“ verwickelt zu sein?
Und selbst dann, wenn das einträte, was keiner „wünscht“, aber nicht auszuschließen ist, der plötzliche Tod des Unternehmers, muss daraus kein Problem für die Lebenspartnerin und die Kinder dieser Ehe entstehen  
Kennen sie dazu eine wirtschaftlich intelligente Lösung?
Es wird Sie überraschen, denn Sie ist mittels der Rechtsform möglich, die die meisten Berater bisher ignoriert haben. …
GENOSSENSCHAFTS-BERATER werden sie kennen
Schlussendlich:
Wir kennen Verbände, die gern mit Genossenschafts-Beratern zusammenarbeiten, sogar daran interessiert sind, diese als „Kooperations-Partner“ aktiv einzubeziehen bzw. zu empfehlen. …
Sind sie interessiert, über eine der verschiedenen Qualifikations-Möglichkeiten, wie z.B. die Zusatz-Qualifikation „Geprüfter Genossenschafts-Berater“ oder „Geprüfter Genossenschafts-Fachberater“ informiert zu werden, schreiben Sie einfach eine Mail an: info@menschen-machen-wirtschaft.de mit dem Stichwort: „Qualifikation Genossenschafts-Berater“.
   


Redaktion:
AG CoopGo GenossenschaftsBerater
im
MMW CoopGo
Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Genossenschaftsgründer suchen und benötigen „kooperative Gründungsberatung“

Genossenschaften – Lediglich die „Grundschulen“ für Kooperationen? Junge Menschen sollten, dürfen, müssen kritisch sein … ...